Kfz-Sachverständigenbüro · Mülheim an der Ruhr

Unabhängiger Kfz-Gutachter in Mülheim an der Ruhr

Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und persönliche Unterstützung im Schadenfall – schnell erreichbar und auf Wunsch direkt vor Ort.

Direkt erreichbar:+49 170 28 34 814

Jedes Bauteil im Blick

Wir erfassen den Schaden Teil für Teil – als belastbare Grundlage für Ihre Ansprüche.

Technische Explosionsdarstellung eines Fahrzeugs: Karosserie, Fahrwerk, Räder und Anbauteile einzeln aufgefächert – Sinnbild für die systematische Untersuchung eines Fahrzeugs im Rahmen eines Gutachtens.
  • Seit 2006
  • Persönliche Betreuung
  • Vor-Ort-Service
  • Erreichbar im Schadenfall

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Als Unfallopfer müssen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen: Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl. Unser unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert Ihren Schaden lückenlos und bildet die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

  • Reparaturkosten – vollständig und nachvollziehbar kalkuliert
  • Wertminderung – merkantiler Minderwert Ihres Fahrzeugs
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten als möglicher Anspruch
  • Beweissicherung durch lückenlose Fotodokumentation

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Kasko- oder selbstverschuldeten Schäden richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag.

Beratungsgespräch mit einem Mandanten im Büro des Sachverständigenbüros

Ablauf nach einem Unfall

  1. 1

    Kontakt aufnehmen

    Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular – auch direkt von der Unfallstelle aus.

  2. 2

    Termin vereinbaren

    Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, der zu Ihrem Tagesablauf passt – bei Ihnen vor Ort oder in unserem Büro.

  3. 3

    Besichtigung & Dokumentation

    Wir nehmen den Schaden auf, fotografieren lückenlos und erfassen alle relevanten technischen Details.

  4. 4

    Gutachtenerstellung

    Sie erhalten ein detailliertes, rechtssicheres Gutachten mit allen für die Regulierung relevanten Werten.

  5. 5

    Weiterleitung & Begleitung

    Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt und begleiten Sie weiter.

Fatih Aslan, Gründer des KFZ Sachverständigenbüros Aslan

Fatih Aslan – Ihr Ansprechpartner

Fatih Aslan gründete das KFZ Sachverständigenbüro Aslan im Jahr 2006in Mülheim an der Ruhr. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit Abschluss zum Bachelor Professional in Technik (Fahrzeugtechnik) steht er Geschädigten, Fahrzeughaltern und Käufern seit über zwei Jahrzehnten mit fachlicher Präzision und persönlicher Betreuung zur Seite.

Mehr über das Sachverständigenbüro erfahren →

Unser Einsatzgebiet

Von unserem Büro am Dickswall aus sind wir mobil im gesamten Rhein-Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen für Sie unterwegs – darunter Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen, Duisburg und das Bergische Land. Die Besichtigung findet dort statt, wo es für Sie am einfachsten ist: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder direkt an der Unfallstelle.

Geschäftsräume des KFZ Sachverständigenbüros Aslan am Dickswall in Mülheim an der Ruhr

Standort & Anfahrt

Unser Büro liegt am Dickswall in der Mülheimer Altstadt. Auf Wunsch berechnen wir Ihnen die Route von Ihrem Standort aus.

Lesen Sie, was unsere Kunden schreiben – direkt in unserem Google-Unternehmensprofil oder hier auf der Seite.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer zahlt die Kosten für ein Unfallgutachten?
    Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Als Geschädigter haben Sie zudem das Recht auf freie Gutachterwahl. Bei Kaskoschäden oder wenn Sie selbst Unfallverursacher sind, hängt die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsvertrag ab – wir beraten Sie hierzu unverbindlich.
  • Wie schnell sind Sie vor Ort?
    Je nach Verkehrslage und Entfernung sind wir in der Regel innerhalb kurzer Zeit im gesamten Rhein-Ruhrgebiet bei Ihnen. Rufen Sie uns an – wir vereinbaren einen Termin, der zu Ihrem Tagesablauf passt.
  • Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenlos?
    Ja. Ein erstes Telefonat zur Einschätzung Ihrer Situation und der nächsten Schritte ist für Sie unverbindlich und kostenlos – unabhängig davon, ob am Ende ein Gutachten beauftragt wird.
  • Sind Sie auch am Wochenende erreichbar?
    Termine sind nach Vereinbarung auch samstags sowie an Sonn- und Feiertagen möglich. Für dringende Anliegen erreichen Sie uns rund um die Uhr über unsere Notfallnummer.
  • Wann reicht ein Kurzgutachten statt eines vollständigen Unfallgutachtens?
    Bei kleineren, klar überschaubaren Schäden ohne Wertminderungs- oder Totalschadenfragen kann ein Kurzgutachten ausreichen. Ob im Einzelfall ein vollständiges Unfallgutachten sinnvoller ist, hängt von Schadenshöhe und Haftungsfrage ab – wir beraten Sie dazu bei der Besichtigung.
  • Gibt es eine feste Grenze, ab der ein Vollgutachten nötig ist?
    Eine allgemeingültige, starre Bagatellgrenze gibt es rechtlich nicht – die Einordnung hängt vom Einzelfall, der Schadenshöhe und den beteiligten Versicherungen ab. Wir geben Ihnen nach der Besichtigung eine ehrliche Einschätzung, welche Form der Dokumentation für Ihren Fall sinnvoll ist.
  • Was passiert, wenn mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat?
    Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit die Entschädigung korrekt berechnet werden kann.
  • Erhalte ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
    Je nach Fall kann Ihnen ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur zustehen. Wir weisen den entsprechenden Zeitraum im Gutachten aus; die konkrete Anspruchsprüfung erfolgt durch die Versicherung bzw. Ihren Anwalt.
  • Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
    Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage und senden es Ihnen sowie auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt.
  • Kann ich den Gutachter bei einem Kaskoschaden frei wählen?
    Das freie Wahlrecht des Geschädigten gilt in erster Linie beim Haftpflichtschaden. Ob und in welchem Umfang bei einem Kaskoschaden ein eigener Gutachter beauftragt werden kann, hängt von den Bedingungen Ihres Kaskovertrags ab. Wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.

Rückruf anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Bei einem dringenden Anliegen erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr.